Allgemeine Informationen
Schwellenwerte
Phasen einer EU-Ausschreibung
Leistungsbeschreibung
Bekanntmachung der Vergabeunterlagen
Abgabe von Angeboten
Die Abgabe von Angeboten durch die Bieter muss innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist erfolgen. Der Auftraggeber ist bei der Festlegung an bestimmte Mindestfristen gebunden. Die Mindestfrist beträgt beim Offenen Verfahren grundsätzlich mindestens 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen. Die Mindestfrist kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden.
