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Allgemeine Informationen



Schwellenwerte

Phasen einer EU-Ausschreibung

Leistungsbeschreibung

Bekanntmachung der Vergabeunterlagen

Abgabe von Angeboten

Die Abgabe von Angeboten durch die Bieter muss innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist erfolgen. Der Auftraggeber ist bei der Festlegung an bestimmte Mindestfristen gebunden. Die Mindestfrist beträgt beim Offenen Verfahren grundsätzlich mindestens 52 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Bekanntmachung an das Amt für amtliche Veröffentlichungen. Die Mindestfrist kann unter bestimmten Bedingungen verkürzt werden.



 
 

 

 

Öffnung der Angebote

Prüfung und Wertung der Angebote

Formalprüfung

Eignungsprüfung

Fach- und Angemessenheitsprüfung

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Information an die Bieter

Workflow

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