Allgemeine Informationen
Mit der Bekanntmachung soll ein transparentes und am Wettbewerbsprinzip orientiertes Vergabeverfahren gefördert werden.
Die Bekanntmachungen sind zwingend im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften zu veröffentlichen.
Die Veröffentlichung selbst erfolgt durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen
Gemeinschaften in Luxemburg. Die Bekanntmachung wird unentgeltlich, spätestens 12 Tage nach der Absendung im
Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in der Originalsprache veröffentlicht.