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Allgemeine Informationen



Schwellenwerte

Phasen einer EU-Ausschreibung

Das "Offene Verfahren" (als Regelverfahren) lässt sich grob in folgende Phasen einteilen:

      
  1. Erstellung einer Leistungsbeschreibung (was soll eigentlich nach welchen Konditionen eingekauft werden?)
  2. Veröffentlichung der Bekanntmachungsabsicht (beim Amt für Amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg)
  3. Übersendung der Ausschreibungsunterlagen an interessierte Unternehmen
  4. Abgabe von Angeboten innerhalb einer definierten Frist
  5. Öffnung der Angebote in einem formalisierten Verfahren
  6. Prüfung und Wertung der Angebote in vier Stufen (Formalprüfung, Eignungsprüfung, Fach- und Angemessenheitsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung)
  7. Information der unterlegenen Bieter
  8. Zuschlag (= Vertragsschluss) oder Aufhebung des Verfahrens
  9. Abschließende Dokumentation des Vergabeverfahrens Jede Phase muss nach bestimmten rechtlichen Regeln und nach den Kriterien, die von der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind, abgewickelt werden. Es handelt sich insgesamt um ein komplexes und ständigen Neuerungen unterworfenes Verfahren, das ein stets aktuelles Vergaberechtswissen erfordert und in den allermeisten Phasen möglichst zentralisiert werden sollte.

Leistungsbeschreibung

Bekanntmachung der Vergabeunterlagen

Abgabe von Angeboten

Öffnung der Angebote

Prüfung und Wertung der Angebote

Formalprüfung

Eignungsprüfung

Fach- und Angemessenheitsprüfung

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Information an die Bieter

Workflow

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