Allgemeine Informationen
Das "Offene Verfahren" (als Regelverfahren) lässt sich grob in folgende Phasen einteilen:
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- Erstellung einer Leistungsbeschreibung (was soll eigentlich nach welchen Konditionen eingekauft werden?)
- Veröffentlichung der Bekanntmachungsabsicht (beim Amt für Amtliche Veröffentlichungen in Luxemburg)
- Übersendung der Ausschreibungsunterlagen an interessierte Unternehmen
- Abgabe von Angeboten innerhalb einer definierten Frist
- Öffnung der Angebote in einem formalisierten Verfahren
- Prüfung und Wertung der Angebote in vier Stufen (Formalprüfung, Eignungsprüfung, Fach- und Angemessenheitsprüfung, Wirtschaftlichkeitsprüfung)
- Information der unterlegenen Bieter
- Zuschlag (= Vertragsschluss) oder Aufhebung des Verfahrens
- Abschließende Dokumentation des Vergabeverfahrens Jede Phase muss nach bestimmten
rechtlichen Regeln und nach den Kriterien, die von der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind,
abgewickelt werden. Es handelt sich insgesamt um ein komplexes und ständigen Neuerungen unterworfenes Verfahren,
das ein stets aktuelles Vergaberechtswissen erfordert und in den allermeisten Phasen
möglichst zentralisiert werden sollte.
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