Impressum | Kontakt

Allgemeine Informationen



Schwellenwerte

Phasen einer EU-Ausschreibung

Leistungsbeschreibung

Bekanntmachung der Vergabeunterlagen

Abgabe von Angeboten

Öffnung der Angebote

Prüfung und Wertung der Angebote

Formalprüfung

Eignungsprüfung

Fach- und Angemessenheitsprüfung

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Information an die Bieter

* Mitteilung an die unterlegenen Bieter
Einer der Grundpfeiler des europäischen Vergaberechts ist es, dass der öffentliche Auftraggeber verpflichtet ist, nach § 13 Vergabeverordnung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes zu informieren. Er ist verpflichtet, diese Information in Textform spätestens 14 Kalendertage vor dem Vertragsschluss abzusenden. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

* Zuschlag oder Aufhebung des Verfahrens



 
 

 

 

Workflow

Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH. ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner