Impressum | Kontakt

Allgemeine Informationen



Schwellenwerte

Das formelle europäisch geprägte Vergaberecht greift erst ab bestimmten Schwellenwerten. Sie betragen grundsätzlich (ohne Umsatzsteuer) für:

Bauaufträge » EUR 5.000.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge » EUR 200.000

Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Diese Bestimmung ist z.B. wichtig bei Reinigungsverträgen, die über eine bestimmte Zeit mit einer automatischen Verlängerungs-klausel bei Nichtkündigung abgeschlossen werden.

Phasen einer EU-Ausschreibung

Leistungsbeschreibung

Bekanntmachung der Vergabeunterlagen

Abgabe von Angeboten

Öffnung der Angebote

Prüfung und Wertung der Angebote

Formalprüfung

Eignungsprüfung

Fach- und Angemessenheitsprüfung

Wirtschaftlichkeitsprüfung

Information an die Bieter

Workflow

Grafiken und Inhalte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, oder anderweitige Verwendung ohne schriftliche Genehmigung der 1st Position GmbH. ist untersagt. Erwähnte Produkte oder Verfahren sind in der Regel eingetragene Warenzeichen und werden als solche betrachtet. Partner