Allgemeine Informationen
Schwellenwerte
Das formelle europäisch geprägte Vergaberecht greift erst ab bestimmten Schwellenwerten. Sie betragen grundsätzlich (ohne Umsatzsteuer) für:Bauaufträge » EUR 5.000.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge » EUR 200.000
Bei unbefristeten Verträgen oder bei nicht absehbarer Vertragsdauer folgt der Vertragswert aus der monatlichen Zahlung multipliziert mit 48. Diese Bestimmung ist z.B. wichtig bei Reinigungsverträgen, die über eine bestimmte Zeit mit einer automatischen Verlängerungs-klausel bei Nichtkündigung abgeschlossen werden.
